Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

seit dem Schuljahr 2023/2024 können Sie Ihr Kind ausschließlich über das Schloss-Portal (Zugang auch unten auf dieser Seite) krank melden. Die Zugangsdaten haben Sie mit einer Mail bekommen. Sollten Sie diese nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte ans Sekretariat.

Bitte beachten Sie, dass sie juristisch dazu verpflichtet sind, diese Zugangsdaten vor Ihrem Kind geheim zu halten!

Beachten Sie auch die Regelungen in der Schulordnung.

  • Melden Sie Ihr Kind am ersten Tag des Fehlens spätestens bis 7:45 Uhr im Schlossportal krank. Geben Sie dabei auch die voraussichtliche Fehldauer an.
  • Informieren Sie bei angesagten Leistungsüberprüfungen zusätzlich die betroffene Lehrkraft  per Email (IServ).
    In der Oberstufe gilt: nur bei vorheriger Krankmeldung wird ein Nachtermin gewährt
  • Ein Antrag auf Entschuldigung, der den Grund des Fehlens beschreibt, sollte dann  nach 3 Fehltagen gestellt werden.(Schlossportal )
  • In begründeten Ausnahmefällen kann die Vorlage eines Attests (auch schon ab dem ersten Fehltag) verlangt werden.
  • Lassen sich Arzttermine oder andere wichtige Abwesenheitsgründe nicht außerhalb der Unterrichtszeit realisieren, so muss die Fehlzeit  vor dem Termin  genehmigt werden.

Bitte beachten Sie zu dieser Beurlaubung ebenfalls die entsprechenden Regelungen in der Schulordnung!

In den dem Video ist das Entschuldigungs- und das Beurlaubungsverfahren erklärt:

(Handy am besten im Querformat)