Vortrag:Smartphones, Apps und Social Media- was Eltern und Schüler*innen wissen sollten

Der SEB organisierte am 20. Januar 2022 einen Online-Vortrag über „Smartphones, Apps und Social Media- was Eltern und Schüler*innen wissen sollten“. Den Vortrag hielt Frau Wein von „Medienkompetenz macht Schule“.

Begonnen hat die Veranstaltung mit Erklärungen zu allgemeinen Smartphone-Informationen. Damit Kunden nicht in eine kostenpflichtige Abzockfalle – durch versehentliches Antippen eines Werbebanners – gelangen, schützt eine sogenannte Drittanbietersperre, die jeder Mobilfunkanbieter auf Verlangen des Kunden einrichten muss. Die Funktion der In-App-Käufe wurde dargestellt und für was die Jugendlichen diese oft brauchen.

Generell besprach man Datenzugriffe. Bei mobilsicher.de findet man Informationen rund um Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit bei Mobilgeräten. Mit der App „Check Deine Apps“ kann untersucht werden, welche Apps ohne Werbung, ohne Internetzugriff und ohne Tracker laufen.

Als zweiter großer Punkt wurde erarbeitet, was Whats App alles über einen weiß. Mit Whats App gibt man seinen Tagesablauf, Kontakte, Lebensgewohnheiten, Personenprofil etc. preis. Diese Metadaten sind eigentlich viel Geld wert. Alternative Messenger wie z. B.
Threema, Telegram oder Signal wurden aufgezeigt. Generell kann man Regeln mit der Familie, der Klasse etc. für den Umgang mit Whats App besprechen.

Allgemein gelten die gleichen Regeln wie bei dem face to face Umgang. Es sollen keine Beleidigungen erfolgen. Bilder von Freunden, Mitschülern etc. sollen nicht ohne Zustimmung verschickt werden. Prinzipiell sollte man nur Bilder posten, die auch im Fernsehen gezeigt werden können. Man soll sachlich bleiben.

Auf die Gefahr von Kettenbriefen wurde hingewiesen. Sie können Viren, malware enthalten und zu einer Datenabfrage führen. Es ist sinnvoll, mit den Jugendlichen über Kettenbriefe zu sprechen, ihnen  erklären, was hinter Kettenbriefen steckt, Regeln  vereinbaren, welche Kettenbriefe weiter geschickt werden können und welche nicht. Man sollte darauf hinweisen, dass nicht schlimmes passiert, wenn man Kettenbriefe nicht weiterschickt.

Das Mindestalter für die Nutzung von Whats-App wurde besprochen. WhatsApp gibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 16 Jahren vor.
Der gelungene und sehr interessante Vortrag wurde durch eine Auflistung vieler hilfreicher Links abgerundet:
https://www.handysektor.de/startseite
https://www.schau-hin.info/
https://www.youngdata.de/
https://mobilsicher.de/
https://www.klicksafe.de/