—Regelungen zur Krankmeldung—



Sekretariat
Telefon: 06131 907240
Telefax: 06131 9072410

 



Liebe Eltern,

Sie können Ihr Kind ausschließlich über das Schloss-Portal krank melden. Die Zugangsdaten haben Sie mit einer Mail bekommen. Sollten Sie diese nicht mehr finden, wenden Sie sich bitte ans Sekretariat.

In dem Video ist das Entschuldigungs- und das Beurlaubungsverfahren erklärt:

 

 

Bitte beachten Sie dabei die Regelungen in der Schulordnung.
Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie ihr Kind am ersten Tag des Fehlens telefonisch oder online entschuldigen sollten. Eine schriftliche Entschuldigung, die den Grund des Fehlens beschreibt, sollte dann nach 3 Fehltagen in der Schule abgegeben werden. Die telefonische Krankmeldung ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.

Lassen sich Arzttermine oder andere wichtige Abwesenheitsgründe nicht außerhalb der Unterrichtszeit realisieren, so muss die Fehlzeit  vor dem Termin  genehmigt werden.

Bitte beachten Sie zu dieser Beurlaubung ebenfalls die entsprechenden Regelungen in der Schulordnung!
Dies betrifft vor allem die (je nach Beurlaubungsgrund unterschiedlichen) Zuständigkeiten für die Genehmigung der Beurlaubung.


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