Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss Mainz
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Antworten rund um das Thema Corona

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Stand: 2.3.2021

Schulbetrieb grundsätzlich
Maskenpflicht
Lüften
Krankheitssymptome
Quarantäne
Anmeldung für Gäste im Schulgebäude
Corona-App
Pausen
Regenpausen
Bibliothek
Weitere Hinweise zu besonderen Bedingungen des Schulalltages
Schulseelsorge und andere Hilfsangebote
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Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss, Mainz




© 2021 Schlossgymnasium Mainz. All rights reserved.

Schulbetrieb grundsätzlich

(vgl. auch die Informationen des Bildungsministeriums  hier)

Für den Schulbetrieb werden drei verschiedene Szenarien unterschieden.

Im sog. Szenario 1 befinden sich die Schulen im Regelbetrieb. Dies ist seit den Sommerferien der Fall.

Im sog. Szenario 2 findet ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht statt. Sollte durch steigende Infektionszahlen und wieder geltende Abstandsregeln zwischen den Schülerinnen und Schülern Szenario 2 notwendig werden, wird es, wie schon im vergangenen Schuljahr, einen Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht in verkleinerten Gruppen geben unter Einhaltung des Abstandsgebotes. Bei Einhaltung der vollen Stundentafeln ist aufgrund unserer räumlichen Situation am Schlossgymnasium ein Schichtbetrieb in Vor- und Nachmittagsunterricht unumgänglich, bei dem die Klassenstufen auf verschiedene Unterrichtszeiten an jedem Tag aufgeteilt werden. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Siezeitnah über die notwendigen Regelungen und über die Organisation des häuslichen Lernens informieren.

Szenario 3 schließlich bedeutet die vollständige Schließung der Schulen einschließlich der Erteilung von Fernunterricht. Die einzelnen Fachschaften des Schlossgymnasiums haben aber bereits zu Anfang des Schuljahres Vorbereitungen für den Fall getroffen, dass es wieder zu Fernunterricht kommt. Erste Erfahrungen mit dem Fernunterricht konnten wir im letzten Schuljahr sammeln. Unsere Lernplattform IServ hat dabei gute Dienste geleistet. Videokonferenzen sind als Unterrichtsform im Fernunterricht möglich. Die Rahmenbedingungen, die bei der Erteilung von Fernunterricht am Schlossgymnasium gelten, finden Sie hier.

Die Entscheidung darüber, welches Szenario vorliegt, liegt ausschließlich beim Bildungsministerium. Die Schule hat darauf keinen Einfluss.

Auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht müssen Masken getragen werden.

Geeignet sind medizinische Gesichtsmasken (auch OP-Masken genannt) oder FFP2-Masken.

Nicht zulässig sind Masken mit Ausatemventil: Diese filtern nur die eingeatmete Luft dienen damit nicht dem Fremdschutz. Gesichtsvisiere sind ebenfalls nicht erlaubt, weil sie so gut wie keine Schutzwirkung entfalten.

Die Masken sollten nach drei Stunden gewechselt werden, da benutzte feuchte Masken ihre Schutzwirkungverlieren. Sie sollen luftdicht verschlossen aufbewahrt werden.

Die Masken dürfen im Freien zum Essen und Trinken abgenommen werden. Auf ausreichende Abstände zu anderen Personen ist dabei zu achten.(vgl. Punkt 2 des aktuellen Corona-Hygieneplans für Schulen  sowie hier  unter , Stichwort „Masken“)

Lüften stellt ein wirksames Mittel dar, um die Aerosolkonzentration in Räumen zu senken. Die Räume werden daher regelmäßig auch während des Unterrichts gelüftet. Ein besonderes Klingelzeichen (Gong) erinnert daran. In den großen Pausen bleiben die Fenster geöffnet. Die Lehrkräfte achten darauf, dass alle Schülerinnen und Schüler die Räume verlassen.

Das Merkblatt des Umweltbundesamtes zum richtigen Lüften hängt in jedem Raum aus.

Auch bei leichten Erkältungssymptomen ohne deutliche Einschränkung des Wohlbefindens kann Ihr Kind  die Schule nicht besuchen!

Auch während der Wartezeit auf das Ergebnis eines Corona-Tests bitten wir Sie, Ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. Das Merkblatt des Bildungsministeriums zum Umgang mit Erkältungskrankheiten finden Sie hier:20210219 Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita Schule

Bei nötigen Quarantänemaßnahmen halten wir uns strikt an die Anordnungen des Gesundheitsamtes.
Die Schule ordnet keine Quarantäne an, sondern die Behörde. Gegebenenfalls leiten wir aber Informationen des Gesundheitsamtes an Sie weiter.Zuständiges Gesundheitsamt für die Stadt Mainz ist das Gesundheitsamt des Landkreises Mainz-Bingen, erreichbar unter 06131 69333-4275 oder corona@mainz-bingen.de.Ist eine Person in einer Klasse infiziert (Indexfall), nimmt das zuständige Gesundheitsamt eine Risikobewertung der Situation vor Ort vor.
Diese erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen epidemiologischen Situation im Hinblick auf die Ausbreitung der neuen Virusvarianten. Der Indexfall wird umgehend isoliert. Alle Personen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktpersonen der Kategorie I eingestuft wurden, müssen sich umgehend für die Dauer von vierzehn Tagen in Quarantäne begeben und sich einer Testung mittels eines PCR-Tests unterziehen.
Wir tragen dafür Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, Arbeitsblätter und Unterrichtsmaterialien ihrer Klasse bekommen. Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler gibt es kein gesondertes Fernunterrichtsangebot.Quarantänezeiten werden im Zeugnis nicht als Fehlzeiten ausgewiesen.Die ausführlichen Informationen des Bildungsministeriums finden Sie unter dem Punkt „Umgang mit SARS-CoV-2 infizierten Personen und deren Kontaktpersonen in Schulen“ hier

Wir bitten alle Gäste, beim Betreten der Schule ihre Kontaktdaten anzugeben. Formulare liegen an allen Eingängen aus. Die Formulare nimmt das Sekretariat (1. Obergeschoss) entgegen. Die ausgefüllten Formulare werden vierzehn Tage aufbewahrt und danach vernichtet.

(vgl. Abschnitt „Dokumentation und Nachverfolgung“)

Die Corona-App kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Personen zu warnen, die einen Risikokontakt hatten. Wir empfehlen allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft die Nutzung der App.
(vgl. Abschnitt „Dokumentation und Nachverfolgung“ )

Pausen werden grundsätzlich außerhalb des Gebäudes verbracht. Ausnahmen sind der Besuch der Toilette, des Kiosks und der Bibliothek. 

In den Pausen soll eine zu starke Durchmischung von Jahrgängen vermieden werden. Die Jahrgänge 5-7 verbringen die großen Pausen daher auf Hof 1, die Jahrgänge 8 bis 10 auf Hof 2 und die Oberstufe auf dem Leo-Trepp-Platz.
 
Zum Essen und Trinken im Freien können die Masken natürlich abgenommen werden, es muss aber auch ausreichenden Abstand zu anderen Personen geachtet werden.

Regenpausen werden durch eine Durchsage angekündigt. Bei Regenpausen kann Hof 1 weiterhin besucht werden, Hof 2 ist jedoch gesperrt.


In Regenpausen können die Lerngruppen in dem Raum bleiben, in dem sie vor der Pause Unterricht hatten. Während der Regenpausen bleiben die Fenster in den Klassenräumen aus Sicherheitsgründen geschlossen. Handelt es sich bei dem Unterrichtsraum vor der Pause um einen Fachsaal, so müssen die Schülerinnen und Schüler den Raum verlassen und können sich in den Altbau-Gängen des jeweiligen Stockwerks aufhalten. Das Stockwerk wird erst mit dem Vorklingeln zur nächsten Stunde am Ende der Pause gewechselt; dann erst begeben sich die Klassen in den entsprechenden Unterrichtsraum.
Im Gebäude herrscht allerdings Maskenpflicht,

Essen und Trinken sind also in den Regenpausen im Gebäude nicht möglich.  Zu Beginn der Stunde, die auf die Regenpause folgt, erfolgt die notwendige Lüftung und die Schülerinnen und Schüler erhalten bei geöffneten Fenstern Gelegenheit zum Essen und Trinken. 

Die Bibliothek kann zurzeit leider nur eingeschränkt genutzt werden, nämlich von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 5, 6 und der Oberstufe. Sie ist montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet und donnerstags geschlossen.

Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen dürfen die Bibliothek nur in der ersten Pause nutzen,

Schülerinnen und Schüler der sechsten Klassen in der zweiten Pause.

Für die Oberstufe ist die Bibliothek nur in den Freistunden geöffnet, nicht in den Pausen.

Ein Zutritt ist nur mit Schülerausweis möglich. Alle Besucherinnen und Besucher der Bibliothek müssen erfasst werden. Es dürfen sich in ihr höchstens 13 Besucherinnen und Besucher aufhalten.

Hinweise z.B. zum musikpraktischen Arbeiten, zum Sport, zum naturwissenschaftlichen Unterricht oder zur Ganztagsschule finden Sie hier.

Das Schlossgymnasium setzt die geltenden Regelungen in den entsprechenden Bereichen um.

Die Pandemie verursacht Stress und Sorgen. Selbstverständlich steht gerade jetzt unser Schulseelsorgeteam für Gespräche zur Verfügung. Termine mit Frau Henrich-Oeleker oder Herrn Schreiber lassen sich persönlich oder per Mail vereinbaren: schulseelsorge@verwaltung-schloss-online.de. Die Seelsorger unterliegen der Schweigepflicht.

Die Schülervertretung bietet eine wöchentliche SV-Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler an. Nähere Informationen sind unter https://www.schloss-online.de/sv-sprechstunde/ zu finden.

Auf der Startseite der Homepage und unter diesen Links finden sich  weitere Hilfsangebote für Schülerinnen und Schüler."

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