Erste Informationen zur Schulöffnung für die Klassen 7 bis 9 ab 8. Juni 2020

Liebe Eltern,

wir haben uns innerhalb der Schulleitung während der letzten Wochen täglich mit Fragen der Hygiene, des Abstands oder der Wegeführung befasst und entsprechend viele Vorkehrung nach Vorgaben der Hygienevorschriften des Ministeriums für die Öffnung unserer Schule für die Klassen 10 bis 12 und zuletzt auch für die Stufen 5 und 6 getroffen. Wir haben also in vielen Bereichen schon Übung und Erfahrung. Der Wiedereinstieg von nunmehr drei weiteren Stufen bedeutet jetzt jedoch die „Quadratur des Kreises“. Wir denken aber, dass wir diese immense Herausforderung insofern gemeistert haben, dass wir wirklich jedem Schüler / jeder Schülerin zumindest ein gewisses Maß an Präsenzunterricht hier im Haus anbieten können.

Dass das jetzt allen unseren Schülerinnen und Schülern in dieser angespannten Situation mit strengen Hygiene- und Abstandsregeln zu Gute kommen kann, erfordert jedoch ein hohes Maß an Organisation von Seiten der Schule sowie an Disziplin seitens aller Beteiligten, damit jetzt auch der Wiedereinstieg der Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe in den Präsenzunterricht gelingen kann. Aus Gründen der Hygiene- und Abstandsregeln, die oberste Priorität haben,  ist es undenkbar, alle Stufen, d.h. alle Schülerinnen und Schüler von der Klasse 5 bis zur MSS 12, parallel am Vormittag zu unterrichten, sei es auch zahlenmäßig halbiert.
Sie können versichert sein, dass wir von unserer Seite unser Bestes tun, um alle Auflagen zu erfüllen, um damit einen rhythmisierten Schulbesuch zu ermöglichen.

Für den Präsenzunterricht in den Klassen 7 bis 9 wird es einen neuen Stundenplan geben, in dem die Absenzen der Kolleginnen und Kollegen, die zur Risikogruppe gehören, aufgenommen werden.

Aufgrund der personellen Situation, der Raumsituation am Schlossgymnasium und der Hygieneregeln ergeben sich für Ihre Kinder folgende Bedingungen bzw. Einschränkungen:

  • Für alle 7. Klassen– ebenso wie für die 5. und 6. Klassen – findet der Unterricht nur am Vormittag bis zur 4. Stunde einschließlich statt.
  • Für die Klassen 8 und 9 liegt der Unterricht in der 6. bis 9. Stunde, da wir davon ausgehen, dass die älteren Schülerinnen und Schüler sich besser auf einen zeitlich geänderten Schulalltag einstellen können.
  • Der Stundenplan und die Unterrichtszeiten der 10. Klassen müssen ebenfalls angepasst werden, damit nicht zu viele Schülerinnen und Schüler gleichzeitig im Schulhaus sind. Lediglich der Unterricht in der Oberstufe bleibt unberührt, da er aufgrund des Kurssystems nicht geändert werden kann

Die Gründe für den „Vierstundentag“ in jeder Stufe sind vielfältig:

  • Die Hygiene- und Abstandsregeln im ganzen Haus müssen bei zunehmender Schülerzahl noch genauer eingehalten werden. Dies hat den „Schichtbetrieb“ in Vormittags- bzw. Nachmittagsunterricht zur Folge.
  • Sportunterricht darf nach den neuen Vorgaben des Ministeriums nur im Freien stattfinden. Da wir am Schlossgymnasium keine Sportstätten haben, können wir ihn nicht erteilen.
  • Aufgrund des personellen Engpasses in dieser Fächergruppe können wir in allen Klassen der Mittelstufe den Religions- und Ethikunterricht nicht erteilen.
  • Der fakultative Unterricht in den Fächern Spanisch und Informatik wird weiterhin online erteilt.
  • In manchen Klassen fallen im Präsenzunterricht auch Fächer aus, wenn Fachlehrerinnen und Fachlehrer keinen Präsenzunterricht erteilen können. Schülerinnen und Schüler werden von diesen wie bisher von zu Hause aus beschult.
  • Wo durch die Überschreitung von vier Stunden am Tag her notwendig, wurden teilweise Fächer mit einer hohen Stundenmesszahl gekürzt.

Spätestens am 4. Juni geht Ihren Kindern der geänderte Stundenplan zu. Die Stadt Mainz als Schulträger hatte nach den Osterferien auch für das Schlossgymnasium geänderte Anfangszeiten vorgegeben. Ab dem 8. Juni beginnt der Unterricht jedoch wieder um 8 Uhr, d.h. der Unterricht für die 7. Klassen beginnt um 8 Uhr und endet um 11.30 Uhr, die Klassen 8 und 9 werden von 12.35 Uhr bis 16:05 Uhr beschult. In der 5. Stunde erfolgt eine Flächenreinigung in den Klassenräumen.
Der geänderte Zeitplan ist auch unter https://www.schloss-online.de/unterrichtszeiten/ veröffentlicht.

Um die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten zu können, müssen die Lerngruppen aller Klassen verkleinert werden:

Maximal 15 Schülerinnen und Schüler dürfen gemeinsam in einem Raum am Unterricht teilnehmen. Dazu teilen wir die Klassen in A- und B-Gruppen ein, die die Schule wochenweise besuchen. Bei der Gruppeneinteilung für die Klassen 7 bis 9 werden die Wohnorte der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse berücksichtigt ebenso wie die Gruppenzugehörigkeit von Geschwisterkindern, soweit dies möglich ist. Wir informieren Sie bzw. Ihre Kinder ebenfalls am 4. Juni über die Gruppeneinteilung der Klassen und die Umsetzung dieser Unterteilung in einen wochenweise rhythmisierten Schulbetrieb (Gruppe A beginnt am 8. Juni, Gruppe B am 15. Juni).
Leider können wir aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems Schülerwünsche hinsichtlich der Gruppeneinteilung nicht berücksichtigen.

Bei steigender Schülerzahl im Gebäude und auf den Schulhöfen ist das Tragen der Masken in den Pausen auf den Gängen und auf den Schulhöfen verpflichtend.

Teilnahme am Präsenzunterricht

Im Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz in seiner dritten überarbeitete Fassung vom 20.05.2020 wird festgehalten: Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen haben das Recht auf einen Schulbesuch, gehören aber gleichzeitig zu einer besonders schützenswerten Personengruppe. Aktuell weist die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) darauf hin, dass die für Erwachsenen bekannten Risikofaktoren nicht einfach auf Kinder übertragbar sind und man davon ausgehen kann, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als sie dem allgemeinen Lebensrisiko entsprechen.

Die grundsätzliche Bemessung des individuellen Risikos kann aufgrund der Vielfalt der denkbaren Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ausprägungen immer nur eine Entscheidung des verantwortlichen Arztes oder der verantwortlichen Ärztin bleiben. Ob auf dieser Basis ein Schulbesuch derzeit vertretbar ist, sollten Sie als Eltern gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt entscheiden. Ein ärztliches Attest, das die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Schulbesuchs bescheinigt, ist nicht erforderlich.

Dessen ungeachtet können Schülerinnen und Schüler mit einer oder mehreren risikoerhöhenden Erkrankungen jederzeit zuhause bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf leben.

Zu den Risikogruppen zählt der o.a. Hygieneplan-Corona insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison)“

siehe auch Hinweise des Robert Koch-Instituts  unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html.

Um die Größe der Lerngruppen ausgewogen zu halten,  benötigen wir Angaben von Ihnen, liebe Eltern, ob Sie oder Ihr Kind zur Risikogruppe gehören. In diesem Fall muss Ihr Kind nicht zur Schule kommen, sondern erhält Angaben über Unterrichtsinhalte, die im Präsenzunterricht durchgenommen wurden, sowie Arbeitsaufträge, so dass es zu Hause arbeiten kann.

Ich bitte um Rückmeldung bis Montag, den 2. Juni 2020 an schulleitung@schloss-online.de, falls Sie oder Ihr Kind betroffen sind und Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Ding

Schulleiterin