ab dem 24.11.21: 3G für Besucher:innen
 Aktualisierung am 24.11.21: 
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

am 24.11.2021, trat die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in Kraft. Damit sind weitere Anpassungen im für Schulen sowie im Testkonzept erforderlich. Wesentliche Anpassungen betreffen den Umgang mit positiven Fällen und Kontaktpersonen in der Schule.

Das Wichtigste aus dem Hygieneplan-Corona für Schulen Unter https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/12._Hygieneplan__mit_Markierungen_.pdf finden Sie eine Fassung des Hygieneplans mit Markierungen der relevanten Änderungen.

Zu beachten ist, dass in Abschnitt IV – 3G am Arbeitsplatz und für Besucher (S. 4) geregelt wird, dass Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die das Schulgebäude betreten, eine Impfung, Genesung oder negative Testung (von einer anerkannten Teststelle) nachweisen müssen. Diese Regelung findet Anwendung z.B. bei Elterngesprächen oder Elternabenden.

Andere, wichtige Regelungen bestehen fort, z.B.

– das anlasslose, zweimalige Testen (montags und mittwochs)
– die Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude, auch im Klassensaal nach Erreichen des Sitzplatzes (vgl. meine Mail vom 22.11.21)
– Mensabetrieb nur für GTS-Kinder, um den Mindestabstand zu wahren.

Regelungen zum Testen Unter https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Schuljahr_2021/Konzept_Selbsttests_Schueler__mit_Markierungen_.pdf finden Sie eine Fassung der Regelungen zum Einsatz von Antigen-Selbsttests an Schulen mit Markierungen der relevanten Änderungen. Hier ist in Abschnitt B (S. 13 ff) geregelt, wie die Testungen in Verbindung mit der Absonderungsverordnung, d.h. bei Auftreten eines positiven Falles in einer Klasse / Lerngruppe erfolgen müssen.

Tritt eine einzelne Infektion auf,
– müssen sich die Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne begeben;
– besteht eine tägliche Testpflicht in der Schule mittels Selbsttests an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen für nicht geimpfte und genesene Personen;
– besteht die Maskenpflicht auch in den Pausen.

Tritt ein solcher Fall ein, legt das Gesundheitsamt fest, welche Personengruppe die Test- und (erweiterte) Maskenpflicht umfasst. Wir informieren die betroffenen Eltern sofort nach Erhalt der Bestimmungen des Gesundheitsamtes in einer Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Ding

 

 

 Aktualisierung am 22.11.21: 
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

die Stadt Mainz befindet sich seit dem 22.11.21 in der Corona-Warnstufe 2 (vgl. Übersicht unten).

Das bedeutet, dass ab sofort – neben der Maskenpflicht im Schulgebäude – Maskenpflicht auch im Klassenraum am Platz besteht. Nur im Freien kann die Maske abgenommen werden. Alle Schülerinnen und Schüler wurden heute bereits über eine Durchsage darüber informiert.

Die anlasslosen Testungen finden ab jetzt wieder zweimal wöchentlich statt. Unsere Testtage sind nach wie vor immer montags und mittwochs.

Die nächste Selbsttestung erfolgt also am kommenden Mittwoch, den 24.11.21.

Bitte denken Sie mit daran, dass Ihr Kind sich im Falle der Selbsttestung zu Hause am Mittwoch Morgen testet und die von Ihnen unterschriebene Selbstauskunft mit in die Schule bringt.

Unsere Teststraße in der Mensa ist an den Testtagen von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr geöffnet für Schülerinnen und Schüler, die sich in der Schule testen wollen. Auch bei einem späteren Unterrichtsbeginn muss dieses Zeitfenster genutzt werden

Mit freundlichen Grüßen

Karin Ding

Schulleiterin
Gymnasium am Kurfürstlichen Schloss
Leo-Trepp-Platz 1

Hier finden Sie die tägliche Warnstufe: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/aktueller-stand-fallzahlen/

17.11.2021 | Schule

Anpassung der Teststrategie an Schulen
An den Schulen in Rheinland-Pfalz wird weiter engmaschig getestet. Ab dem 22. November wird sich die Zahl der regelmäßigen anlasslosen Tests an der aktuellen Infektionslage orientieren, wie sie im Warnstufenplan des Rheinland-Pfalz definiert ist: In Warnstufe 1 testen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche, jeweils am Montag oder am ersten Tag des Schulbesuchs, in Warnstufe 2 gibt es dann zwei Tests pro Woche, in Warnstufe 3 drei Tests pro Woche. Zudem müssen sich im Falle einer Infektion auch weiterhin alle Mitglieder derselben Lerngruppe sofort täglich und zwar fünf Tage lang testen und im selben Zeitraum auch im Unterricht Masken tragen.
Mehr Tests an Schulen bei höherer Warnstufe

Mehr Tests an Schulen bei höherer Warnstufe; © Staatskanzlei RLP

„Wir richten unsere Teststrategie ebenso wie die Maskenpflicht am Warnstufenplan des Landes Rheinland-Pfalz aus und können damit flexibel und angemessen auf Veränderungen der Infektionslage reagieren“, sagte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Schon bisher haben wir durch intensives anlassbezogenes Testen dafür gesorgt, dass unsere Schulen in der Pandemie sichere Lernorte bleiben. Mit der Anpassung der anlasslosen Testungen an die Warnstufen schaffen wir Klarheit für die Schulen und können je nach örtlicher Lage das Infektionsgeschehen genau im Blick behalten. Durch zusätzliche anlasslose Tests in den jeweils zwei Präventionswochen nach den Weihnachts- und Winterferien werden wir Infektionsrisiken durch das Einschleppen von Corona frühzeitig erkennen und darauf reagieren können. Teststrategie, Maskenpflicht und alle weiteren bekannten und gut eingeübten Hygienemaßnahmen werden ihren Betrag dazu leisten, dass wir möglichst ohne Schulschließungen durch den Winter kom-men. Mit diesen Weichenstellungen erfüllen wir unseren stets formulierten Anspruch: So viel Präsenzunterricht wie möglich bei so viel Gesundheitsschutz wie notwendig.“

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/anpassung-der-teststrategie-an-schulen-1/