Handreichung zur Nachprüfung

Um unnötige Schulzeitverlängerungen zu vermeiden, sollen dort wo es sinnvoll erscheint mit der Möglichkeit einer Nachprüfung die Klassenwiederholungen verringert werden. Dabei sind die folgenden Punkte zu beachten:

  • Betroffen von dieser Regelung sind die Klassenstufen 6 bis 9
  • Die 6. Klassen verhandeln die Nachprüfungen im Rahmen der vorgezogenen Empfehlungs- und Versetzungskonferenz.
  • Die Entscheidung der Zulassung zur Nachprüfung der Klassen 7 bis 9 wird im Rahmen der Versetzungskonferenz getroffen. Der Klassenlehrer bereitet die Problemfälle für die Konferenz vor.
  • Eltern und Schüler werden unverzüglich vom Klassenlehrer über die Zulassung informiert und entscheiden, in welchem Fach die Nachprüfung erfolgen soll. Noch vor Ferienbeginn erhalten die Schüler vom Fachlehrer für das betreffende Fach ein Beratungsgespräch.
  • Die Nachprüfung findet grundsätzlich nur in einem Fach statt. Sie beinhaltet in den Hauptfächern eine schriftliche Überprüfung (ca. 45 Min.). In den Nebenfächern wird nur mündlich geprüft (ca. 20 Min.). Eine Zweitkorrektur in der schriftlichen bzw. ein Beisitzer in der mündlichen Prüfung sind vorgesehen. Für den organisatorischen Ablauf ist der prüfende Lehrer verantwortlich.
  • Das Zeugnis wird erst nach Abschluss der Nachprüfung ausgestellt. Es enthält die in der Vesetzungskonferenz für die einzelnen Fächer festgesetzten Jahresnoten mit dem zusätzlichen Vermerk:“ Der Schüler wird aufgrund der Nachprüfung vom.........im Fach..........in die Klassenstufe........... versetzt.“ (Endnote der Nachprüfung:..............). Eine Verrechnung mit der Jahresnote erfolgt nicht. Der Versetzungs- bzw. Nichtversetzungsvermerk auf dem Zeugnis wird gestrichen.
  • Die Nachprüfung findet am letzten Ferientag statt.

 
 
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